Satzung der AGBSW – Arbeit und Gewerkschaft beim BSW

(1) Zweck

Die AGBSW – Arbeit und Gewerkschaft beim BSW ist ein Zusammenschluss (nichteingetragener Verein) von

– Gewerkschafterinnen und Gewerkschaftern, abhängig Beschäftigten, Solo-Selbstständigen, Erwerbslosen und Menschen im Ruhestand, die sich für Politik im Interesse der abhängig Arbeitenden und ihrer Familien einsetzen, und

– die Mitglieder oder Unterstützer des BSW sind und das BSW als Partei für die arbeitenden Menschen und ihre Familien entwickeln wollen.

Die AGBSW verbindet den Einsatz für gewerkschaftlich orientierte Ziele mit dem gegen Krieg und Hochrüstung und versteht sich zugleich als Teil der Arbeiterbewegung und der Friedensbewegung. Die AGBSW wirkt in diesem Sinne in den Gewerkschaften wie im BSW.

(2) Mitgliedschaft und Sitz

Personen, für die in (1) genannten Punkte zutreffen, können durch schriftliche Erklärung Mitglied in der AGBSW werden. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Tod oder Ausschluss auf Beschluss des Koordinierungskreises auf Bundesebene. Der Sitz der AGBSW ist Berlin.

(3) Gliederung und Mitgliederrechte

Die Mitglieder der AGBSW bilden Gruppen in den Bundesländern und bei Bedarf in Regionen innerhalb der Länder. Die Mitglieder und Organe der AGBSW können in Versammlungen oder virtuell, in Videokonferenzen tagen. Mitglieder haben Stimmrecht, aktives und passives Wahlrecht innerhalb der AGBSW in ihrem Landesverband und ihrer regionalen Gruppe.

(4) Mitgliederversammlung

Eine Mitgliederversammlung der AGBSW findet statt auf Beschluss einer Mitgliederversammlung oder des Koordinierungskreises oder des Sprecherkreises auf Bundesebene oder wenn mindestens ein Viertel der Mitglieder dies schriftlich unter Angabe des Zweckes und der Gründe verlangt. Sie ist mindestens zwei Wochen vorher mit einer vorläufigen Tagesordnung einzuladen. Die laufenden Aufgaben und Rechte der Mitgliederversammlung werden durch den Koordinierungskreis auf Bundesebene als Delegiertenversammlung wahrgenommen.

(5) Landesgruppen und Regionalgruppen

Die Landesgruppen und Regionalgruppen wählen Sprecherkreise, die ihre Arbeit vorbereiten und koordinieren und die die AGBSW nach außen sowie in der Partei BSW vertreten. Die Landesgruppen wählen Vertreter (Delegierte) im Koordinierungskreis auf Bundesebene. Jedes Bundesland hat zwei Vertreter. Es werden Ersatzvertreter gewählt.

(6) Koordinierungskreis auf Bundesebene

Auf Bundesebene besteht ein Koordinierungskreis, der sich aus den gewählten Vertretern (Delegierten) der AGBSW in den Bundesländern zusammensetzt. Auch die Ersatzvertreter werden beratend eingeladen. Der Koordinierungskreis übernimmt als Delegiertenversammlung die Rechte und Aufgaben der Mitgliederversammlung, bis diese wieder tagt. Der Koordinierungskreis entscheidet über politische Positionierungen und Aktivitäten der AGBSW und bemüht sich dabei um Konsens. Er fasst Beschlüsse mit Zwei-Drittel-Mehrheiten der Teilnehmenden und der von ihnen vertretenen Länder. Wenn eine Beschlussfassung unumgänglich ist und keine Zwei-Drittel-Mehrheit zustande kommt, kann ein Beschluss mit Mehrheit der Mitglieder des Koordinierungskreises gefasst werden, dabei sind Umlaufbeschlüsse per eMail möglich.

(7) Sprecherkreis auf Bundesebene

Die Mitgliederversammlung oder der Koordinierungskreis auf Bundesebene wählt einen Sprecherkreis als Vorstand, der die laufende Arbeit leistet, den Koordinierungskreis einlädt und die AGBSW nach außen sowie in der Partei vertritt. Die Mitglieder des Sprecherkreises sind gleichberechtigt und entscheiden mit Mehrheit. Der Koordinierungskreis wählt eine Person, die die Finanzen der AGBSW verwaltet und darüber rechenschaftspflichtig ist. Der Koordinierungskreis wählt eine Verbindungsperson für den Parteivorstand des BSW und Verantwortliche für die Öffentlichkeitsarbeit und die Internetseite agbsw.de.

(8) Finanzen

Es werden keine Beiträge erhoben. Die Kosten werden durch Spenden oder durch die Partei BSW gedeckt.

(9) Satzungsbeschluss und Änderungen

Diese Satzung wurde beschlossen auf der Gründungsversammlung der AGBSW am 15.09.2025. Änderungen dieser Satzung können mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit auf einer Mitgliederversammlung oder im Bundeskoordinierungskreis beschlossen werden. Die beantragte Satzungsänderung muss mindestens zwei Wochen vor der Versammlung versendet werden.

 

 

Kontakt: info@agbsw.de